Während Schäden, verursacht von Kleintieren wie Katzen, Nagern, Vögeln etc., von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, ist dies bei Hunden und Pferden anders. Gerade Halter dieser Tierarten sollten bzw. müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
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Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die das Tier verursacht. Unfälle können im Alltag schnell passieren: Der Hund läuft los auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, der Hund beißt zu oder er beschädigt Einrichtungsgegenstände des Halters oder anderer Personen. Derlei Situationen sind unvorhersehbar, weswegen es jedem Hundehalter anzuraten ist, grundsätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Gerade bei Personenschäden z.B. durch Hundebisse oder Autounfälle kann es zu Schmerzensgeldforderungen, Verdienstausfällen und Rentenzahlungsforderungen führen, die privat aus eigener Tasche nicht abzudecken sind.
Die Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung wird auf Länderebene entschieden. Verpflichtet zum Abschluss sind Tierhalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Merkmale der Hunde-Haftpflichtversicherung
Der Tarif der Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte Sach- und Personenschäden umfassen. Wichtig sind die Vertragsbedingungen: Ist dort z.B. das Führen an der Leine Voraussetzung, zahlt die Versicherung bei Verstoß nicht. Die Versicherung sollte auch zahlen, falls jemand anderer als der Halter mit dem Hund unterwegs ist. Bei Rüden sollte an einen Deckschutz gedacht werden, denn falls dieser eine Rassehündin schwängert, kann die Schadensersatzforderung sich auf mehrere Tausend Euro belaufen. Nach einer Untersuchung von Stiftung Warentest variieren die Versicherungstarife sehr stark: von 57 € bis zu mehr als 200 € pro Jahr. Dies ist abhängig von dem Leistungsumfang und der Rasse des Hundes. Ähnlich wie bei der privaten Haftpflicht wird die Versicherung in der Regel mit oder ohne Selbstbehalt angeboten. Ohne Selbstbehalt ist die Versicherungsprämie höher, aber das Risiko geringer. In jedem Falle gilt, gut das Kleingedruckte zu studieren und sich gut beraten zu lassen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für das Pferd
Das Pferd ist ein Fluchttier und sein Verhalten trotz aller Vorsicht und Umsicht unkontrollierbar. Schnell kann es sich vor banalen Dingen, die wir selbst kaum wahrnehmen, erschrecken. Gerade bei Pferden können die Schadenssummen schnell in die Höhe schießen und es leicht zu Personenschäden kommen.
Merkmale der Pferde-Haftpflichtversicherung
Auch hier gilt, dass der Versicherungsvertrag alle Eventualitäten mit abdecken muss: Absicherung des Reiters (Besitzer und Fremdreiter/Reitbeteiligung) und Absicherung von Sachschäden (z.B. der Tritt gegen eine Autotür). Für gerittene Pferde gibt es andere Tarife als für nicht gerittene. Auch für Pferde, die gewerblich im Einsatz sind, z.B. im Reitschulbetrieb, gibt es Besonderheiten. Rein rechtlich gibt es hier, anders als bei Hunden, keine Pflicht, das Pferd zu versichern. Dennoch sollte jeder Pferdehalter diese abschließen, um sich vor dem finanziellen Ruin zu schützen.