Städte-Guide für Tierhalter

München

Willkommen auf der Münchener Lokalseite des Städte-Guides.

Hier findest du lokale Informationen für Münchener Haustierhalter: Hundewiesen, Tierärzte und Tiernotdienste in München sowie Verordnungen, Haustier-Gesetze und -Steuern der Stadt München.

Städte-Guide – München

 

 

 

 

Hunde

Sachkundenachweis zum Halten eines Hundes

Für welche Hunde wird ein Sachkundenachweis benötigt?

Stand Anfang 2019 gibt es keinen notwendigen Sachkundenachweis zum Halten eines Hundes. Genauere Auskünfte hierzu erteilt bei Bedarf das städtische Veterinäramt:

Städtisches Veterinäramt
Thalkirchner Str. 106
80337 München

Tel.: 089 233-36313
Fax:089 233-36318
E-Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de

Anleinpflicht

Wo müssen Hunde in München angeleint sein?

In München leben rund 36.300 Hunde. Die Hundeverordnung München regelt folgendes:

Anleinpflicht für alle Hunde besteht:

  • im gesamten Westpark
  • auf den Wegen von städtischen Grünanlagen in Bereichen innerhalb der „grünen Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol.

Anleinpflicht für große Hunde (ab 50cm Schulterhöhe) besteht:

  • in der Innenstadt und Altstadt
  • in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen
  • auf allen Festen, Märkten und öffentlichen Menschenansammlungen
  • in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in der Nähe von Kinderspielplätzen

Kampfhunde müssen in allen öffentlichen Anlagen, auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet angeleint sein. Die Länge der Leine darf max. 2 Meter betragen und so befestigt sein, dass der Hund sich davon nicht selbständig befreien kann.

Die Anleinpflicht gilt nicht für Blindenführhunde, für Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung, der Bundesbahn und der Bundeswehr im Einsatz. Sie gilt außerdem nicht für Hunde, mit denen eine Herde gehütet wird, Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde bestanden haben und als Rettungshunde eingesetzt sind. Schließlich gilt sie nicht für Hunde, die im Bewachungsgewerbe eingesetzt sind.

Hundesteuer-Richtlinien

Wie hoch ist die Hundesteuer in München?

Die Hundesteuer beträgt für jeden gehaltenen Hund 100 Euro jährlich. Für Kampfhunde sind 800 Euro im Jahr Steuer fällig.

Welche Hunde sind von dieser Steuer ausgenommen?

Völlig steuerfrei sind Rettungshunde oder sogenannte Assistenzhunde, d.h. Hunde, die Menschen mit Behinderungen unterstützen. Außerdem kann eine Befreiung für Hirtenhunde und Jagdhunde beantragt werden. Für Hunde, die nach dem 01.05.2014 aus dem Tierheim München übernommen wurden, kann rückwirkend eine Befreiung für die ersten 12 Monate beantragt werden. Zudem kann bei Vorlage eines Hundeführerscheins oder vergleichbarer Prüfung die Hundesteuer für das erste Jahr erlassen werden. Auskünfte zu Erlass oder Befreiung von der Hundesteuer werden unter der Rufnummer 089-233-281 18 erteilt.

Hund anmelden / Hund abmelden

Maulkorbpflicht

Für welchen Hund gilt im Münchner Stadtgebiet Maulkorbpflicht?

Kampfhunde, die älter als sechs Monate sind, sind zum Tragen eines Maulkorbs verpflichtet. Die Maulkorbpflicht gilt in der Bahn genauso wie auf öffentlichen Straßen. Hinzuzufügen wäre hierbei, dass sie in der Bahn für alle „großen“ Hunde (ab 50cm Schulterhöhe) gilt.

Ist die Maulkorbbefreiung überall gültig?

Die Befreiung ist nicht überall gültig. An den Orten, die in der Kategorie „Anleinpflicht“ genannt werden, muss jeder Hund einen Maulkorb tragen.

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Tiernotdienste & Tierärzte

Eine Übersicht der Tierärzte, die aktuell in München Notdienst haben, findest du hier.

Weitere Adressen und Informationen zu Tierärzten, Tierkliniken & Tierheimen findest du in unserem Branchenbuch!

Tiertafel München

Tiertafeln unterstützen Tierhalter, die finanziell in Not geraten sind, mit Sach- und Futterspenden. Hier findest du einen interessanten Beitrag dazu aus unserem Magazin. Die Adresse der Tiertafel München:  

Schwere-Reiter-Str. 280637 München

Tel. 01577 3819696

www.tiertafelmuenchen.de/

Hundewiesen

Wo kann ich meinen Hund in München ohne Leine ausführen?

Alle Orte und Freilaufflächen in München, an denen der Hund ohne Leine ausgeführt werden kann, sind hier zu finden.

Bussgeldkatalog & Ordnungswidrigkeiten

Müssen Hinterlassenschaften entfernt werden?

Hundekot muss grundsätzlich vom Hundeführer überall entfernt werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.

Katzen

Kastrationspflicht

In München gibt es keine Katzenschutzverordnung und somit keine Kastrationspflicht für Katzen und Kater.

 

 

Katzencafés und weitere Einrichtungen

Café Katzentempel München

Türkenstraße 29 – 80799 München

Telefon:  089 – 20061249

https://katzentempel.de/muenchen/

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Eine Übersicht der Tierärzte, die aktuell in München Notdienst haben, findest du hier.

Weitere Adressen und Informationen zu Tierärzten, Tierkliniken & Tierheimen findest du in unserem Branchenbuch!

Sonstige Tiere

Anmeldepflicht Reptilien

Welche Tiere müssen gemeldet werden?

Alle unter Artenschutz stehenden Wirbeltiere müssen im Falle von Privathaltung in München gemäß §7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Zudem muss der potenzielle Halter die Herkunft des Tieres nachweisen. Ebenso muss auch gemeldet werden, falls der Halter mit dem Tier umzieht oder das Tier verstorben ist.

Der Halter muss bestimmte Reptilienarten durch Transponder oder Fotodokumentation kennzeichnen bzw. individualisierbar machen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

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Eine Übersicht der Tierärzte, die aktuell in München Notdienst haben, findest du hier.

Weitere Adressen und Informationen zu Tierärzten, Tierkliniken & Tierheimen findest du in unserem Branchenbuch!