Städte-Guide für Tierhalter
Stuttgart
Willkommen auf der Stuttgarter Lokalseite des Städte-Guides.
Hier findest du lokale Informationen für Haustierhalter: Hundewiesen, Tierärzte und Tiernotdienste in Stuttgart sowie Verordnungen, Haustier-Gesetze und -Steuern der Stadt Stuttgart.
Städte-Guide – Stuttgart
Hunde
Sachkundenachweis zum Halten eines Hundes
Ist in Stuttgart ein Sachkundenachweis für das Halten eines Haustieres erforderlich?
Nein. Es gibt aber einige Tierschutzbeauftragte, die einen Hundeführerschein oder Sachkundenachweis für Hundebesitzer fordern, wie er bereits in vielen Bundesländern Standard ist (Stand Dezember 2018).
Anleinpflicht
In Stuttgart gibt es keine Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und in den Wäldern, sofern der Hundehalter seinen Hund jederzeit abrufen kann.
Wo müssen Hunde in Stuttgart angeleint werden?
In diesen Bereichen in Stuttgart gilt Leinenpflicht: in Fußgängerzonen, Parks und Anlagen, an Haltestellen und Bahnsteigen der öffentlichen Verkehrsmittel, auf dem “Neckardamm” und auf Festen und Versammlungen. Die Leine darf max. 1,5m lang sein.
Wo haben Hunde in Stuttgart keinen Zutritt?
Hunde in Stuttgart dürfen generell Spielplätze, Liegewiesen, Schulhöfe, Kitas, Bolz- und Sportplätze nicht betreten. Auch dürfen Hunde nicht zu Festen wie dem Stuttgarter Frühlingsfest und dem Cannstatter Volksfest mitgenommen werden.
Hundesteuer-Richtlinien
Wie hoch ist die Hundesteuer in Stuttgart?
Die Hundesteuer in Stuttgart beträgt 108 Euro pro Jahr für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund 216 Euro.
Welche Hundesteuer-Richtlinien gelten in Stuttgart für Kampf- bzw. Listenhunde?
Für diese Hunde wird in Stuttgart 612 Euro Hundesteuer fällig. Dies gilt auch für Hunde, die zwar nicht zu den Kampfhunderassen gehören, aber auffällig aggressives Verhalten zeigen.
Die Steuermarke muss stets am Halsband des Hundes befestigt sein.
Maulkorbpflicht
Müssen Hunde in Stuttgart einen Maulkorb tragen?
Jede Gemeinde in Baden-Württemberg kann dies individuell entscheiden. Generell gilt in aber Baden-Württemberg, dass alle gefährlichen Hunde (auch solche, die keine Kampf- bzw. Listenhunde sind), die älter als sechs Monate sind, einen Maulkorb tragen müssen. Dies gilt, sobald sie das Privatgrundstück oder die Wohnung verlassen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Zudem muss für diese Art von Hunden die Erlaubnis zur Haltung bei der Ortspolizeibehörde eingeholt werden.
Tiernotdienste & Tierärzte
Eine Übersicht der Tierärzte, die aktuell in Stuttgart Notdienst haben, findest du hier.
Alle Tierärzte und -kliniken findest du in unserem Branchenbuch!
Tiertafeln
In Stuttgart gibt es derzeit keine Tiertafel. Alle Bemühungen hierzu sind an fehlenden Räumlichkeiten gescheitert.
Hundewiesen
Wo kann ich meinen Hund in Stuttgart ohne Leine ausführen?
Es gibt mehrere ausgewiesene Hundeauslaufflächen in Stuttgart, beispielsweise der Rosensteinpark. Mit der App “Dog’s Place” kannst du dir alle aktuellen Infos über Hundewiesen und viele andere wichtige Hundeorte in Stuttgart holen. Hier kannst du dir die App für Android-Geräte und IPhone bzw. IPad installieren.
Bussgeldkatalog & Ordnungswidrigkeiten
Müssen Hinterlassenschaften entfernt werden?
Hundekot muss grundsätzlich vom Hundeführer auf allen öffentlichen Wegen und Flächen in Stuttgart entfernt werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Katzen
Kastrationspflicht
In Stuttgart gibt es derzeit noch keine Katzenschutzverordnung und somit keine Kastrationspflicht für Katzen und Kater. Hier gelangst du zu einem spannenden Artikel zu dem Thema – direkt aus unserem Magazin!
Katzencafés und weitere Einrichtungen
Anders als in Großstädten wie Köln und Berlin gibt es in Stuttgart derzeit leider kein Katzencafé.
Eine Übersicht der Tierärzte, die aktuell in Stuttgart Notdienst haben, findest du hier.
Weitere Adressen und Informationen zu Tierärzten, Tierkliniken & Tierheimen findest du in unserem Branchenbuch!
Sonstige Tiere
Anmeldepflicht Reptilien
Welche Tiere müssen gemeldet werden?
Alle unter Artenschutz stehenden Wirbeltiere müssen im Falle von Privathaltung in Stuttgart gemeldet werden. Zudem muss der potenzielle Halter die Herkunft des Tieres nachweisen. Ebenso muss der Halter melden, falls er mit dem Tier umzieht oder das Tier verstorben ist.
Bei Versäumnis droht ein Bußgeld von bis zu mehreren hundert Euro. Die An-/Ummeldung ist kostenfrei. Weitere Infos gibt es beim Regierungspräsidium. Alle Meldungen müssen erfolgen an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Referat 55 – Postfach 80 07 09 – 70565 Stuttgart
E-Mail: artenschutz@rps.bwl.de
Eine Übersicht der Tierärzte, die aktuell in Stuttgart Notdienst haben, findest du hier.
Alle Tierärzte und -kliniken findest du in unserem Branchenbuch!